Unterstützungskassen: Vorteile für beide Seiten

Unterstützungskassen: Vorteile für beide Seiten

Durch die anhaltende Niedrigzinsphase und das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz erfährt das älteste Modell der betrieblichen Altersversorgung viel Rückenwind. Denn es bietet den Unternehmen zahlreiche Anreize.

Die Unterstützungskasse ist die älteste Form der betrieblichen Altersversorgung. Auch heute noch sind Unterstützungskassen in der Industrie verbreitet. Aber die betriebliche Altersversorgung (bAV) der Gegenwart ist diversifiziert und kompliziert. Nach dem im Sommer 2017 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) gibt es quasi sechs bAV-Durchführungswege. Aufgrund ihrer Komplexität macht die U-Kasse (heute heißt sie im Fachjargon „pauschaldotierte Unterstützungskasse“) bislang nur etwa 10% des Marktvolumens aus. Und doch: Sie gilt als heimliche Gewinnerin des BRSG. Denn im Wesentlichen führt das Gesetz durch die Enthaftung der Unternehmen und den freieren Anlagemöglichkeiten am Kapitalmarkt bei den bekannteren bAV-Formen zu mehr Risiken für die Arbeitnehmerschaft. Gleichzeitig bleiben die Anreize für die Unternehmen zur Einrichtung einer bAV begrenzt. Aber es sind gerade solche Anreize, die der pauschaldotierte Unterstützungskasse jetzt verstärkt Rückenwind geben – vor allem im Mittelstand.

Liquidität durch Quasi-Mitarbeiterbeteiligung

Das Wesen einer pauschaldotierten Unterstützungskasse nimmt eine Sonderrolle im Reigen der bAV-Instrumente ein: Die Arbeitnehmer belassen Gehaltsbestandteile im Unternehmen. Vergleichbar mit einem Sparbuch gibt es von Beginn an eine festgelegte Verzinsung, der Arbeitgeber gibt darüber hinaus meist noch einen Anteil dazu. Die Arbeitnehmer werden so gewissermaßen an ihrem Betrieb beteiligt. Sie sehen regelrecht, wie ihr Geld in ihrer Firma tagtäglich arbeitet, vom ersten Euro an. Deshalb ist „Betriebssparen“ anstelle des umständlichen Begriffs „pauschal dotierten Unterstützungskasse“ zutreffender. Ihre Beiträge sind eine Investition als Produktivkapital. Als ein solches verspricht dieses gerade jetzt eine weit höhere Rentabilität als die Zinsen bspw. von Staatspapieren. Für Arbeitnehmer ergeben sich in der gegenwärtigen Lage je nach Unternehmenszahlen rund 1,5%, zuweilen auch 2% jährliche Verzinsung ihrer Beiträge. Ein starkes Argument beim Werben um Fachkräfte. Die auf diese Weise geleisteten Beträge sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) insolvenzgeschützt.

Gerade für mittelständische Betriebe beinhaltet die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK) neben der Erhöhung der Mitarbeitermotivation und der Identifikation mit dem Arbeitgeber einen ganz entscheidenden Vorteil: Die Mitarbeiter verschaffen dem Unternehmen Liquidität. Deshalb bezeichnen Experten die pdUK vorzugsweise als „Unternehmerbank“ oder „Unternehmensbank“. Die Beiträge der Mitarbeiter sind dabei wie ein langfristiges, zinsgünstiges Darlehen an das Unternehmen zu sehen. Dieser Liquiditätszufluss sorgt für eine größere Unabhängigkeit von Banken und führt zu geringeren Zinsbelastungen. Da der Gesetzgeber Unterstützungskassen als soziale Einrichtungen wertet, sind sie von der Körperschaftsteuer befreit. Zudem sind die Aufwendungen des Unternehmens für die Kasse acht Jahre lang als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Zinsaufwendungen sind sogar über die gesamte Laufzeit als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Senkung der Abgaben

Selbst bei einem einzigen Mitarbeiter können sich über die Jahre hinweg Einsparungen an Steuerzahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen im hohen fünfstelligen Bereich ergeben. Unter der Annahme, dass sich mit der Anlage der Dotierungen (die Zuwendungen des Unternehmens an die Unterstützungskasse) der ersten acht Jahre die Versorgungszusage ausfinanzieren lässt, hat der Unternehmer nach Auszahlung der Versorgungsleistung rund 65.000 € mehr in der Kasse. Geld, das er bspw. zur Erhöhung der frei verfügbaren Liquidität, den Aufbau von Liquiditätsreserven, die Rückführung von Darlehen oder auch zur Investition in unbelastetes Anlagevermögen einsetzen kann. Gleichwohl ist die Unternehmensbank als Vehikel zur betrieblichen Altersversorgung ein komplexes Konstrukt. Dies ist der Hauptgrund dafür, dass vor allem Mittelständler davor bislang zurückschreckten. Aber es gibt in Deutschland eine Reihe spezialisierter Gesellschaften, deren Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und hauseigene Rechtsanwälte individuelle Konzepte erstellen. Ist das Konzept einmal den Arbeitnehmern präsentiert, erreicht es bei ihnen in aller Regel eine Akzeptanz von 70 bis 90%.

Manfred Baier
Geschäftsführender Gesellschafter der Authent Penstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft