Gebühren und Kosten der pauschaldotierten Unterstützungskasse

Oberstes Ziel unserer Honorare ist eine leistungsgerechte und faire Vergütung und eine langjährige Zufriedenheit unserer Mandanten. Als Richtlinie dient hierzu unsere Gebührenordnung der jeweiligen Unterstützungskassen.

Zusammensetzung der Kosten einer pauschaldotierten Unterstützungskasse

Die Kosten umfassen folgende Positionen und Leistungen

  • der Beratung im Vorfeld der pauschaldotierten Unterstützungskasse zur Entscheidungsfindung
  • der Einrichtung der pauschaldotierten Unterstützungskasse
  • die Kosten der laufenden Verwaltung inkl. Lastwertgutachten, PSV Meldungen etc.
  • die Gebühren des Pensionssicherungsvereins PSV für die Insolvenzsicherung, die jährlich schwanken, aber sich aus den Hochrechnungen und Angeboten transparent in einer durchschnittlichen Höhe ergeben.

Was wird bei den Kosten alles berücksichtig?

Wir vereinbaren zum Beispiel im Vorfeld einer Einrichtung Gebühren, die an

 

  • die Unternehmensgröße
  • dem gewählten Modell
  • der Gehaltsstruktur und zu erwartenden Umwandlungsbeiträgen
  • der Struktur der Mitarbeitenden, Qualifikation, Altersstruktur
  • der Fluktuation im Unternehmen
  • der Unterstützung durch die Personalabteilung
  • der digitalen oder analogen Beratung
  • der Art des Versorgungswerks (arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziertes Versorgungswerk)

 

angepasst sind. Ziel ist dabei grundsätzlich, dass eine langfristige Zufriedenheit herrscht und das Modell auch langfristig wirtschaftlich hoch vorteilhaft ist und auch Konstanz der Gebühren gewährleistet werden kann.

 

Die Kosten, die von uns berechnet werden, beinhalten

 

  • die Kosten der Rechtsanwälte, die den Beratungsauftrag und Einrichtungsauftrag in direkter Auftragnahme und Mandatierung unterzeichnet haben
  • die Kosten der administrativen Einrichtung im Büro, Ausfertigung aller Urkunden und Dokumente
  • die Leistung von Kooperationspartnern, die uns bei Einrichtungswünschen als Anbieter pauschaldotierter Unterstützungskassen hinzuziehen und die betriebswirtschaftliche Beratung vor Ort sowie die Beratung der Mitarbeitenden übernehmen.

 

Hinweis: Je nach Konstellation und insbesondere Umfang der Leistungen unserer Kooperationspartner können sich hier Unterschiede und Abweichungen ergeben.

Verwaltungskosten

Die wirklich relevanten Gesamtkosten der pauschaldotierten Unterstützungskasse

Unabhängig von der absoluten Höhe von Einrichtungskosten und Verwaltungskosten in einer pauschaldotierten Unterstützungskasse zeigt sich die wirtschaftliche und entscheidungserhebliche Belastung für den Unternehmer ausschließlich am Break-Even-Zins. Dieser Break-Even-Zins, den der Bundesverband in seinen Qualitätsrichtlinien vorgeschrieben hat, zeigt an, ab welchen Zins, das Modell für den Unternehmer kostenneutral ist. Dieser Zins wird auch von unserem Unterstützungskassen-Rechner überschlägig und in einer Hochrechnung exakt berechnet.
Durchschnittsalter, Zusagezins, Arbeitgeberzuschuss, Einrichtungs- und Verwaltungskosten sowie PSV Kosten haben darauf Einfluss.

 

Unsere Verwaltungskosten sind Pro-Kopf-Pauschalen, die ebenfalls die Leistungen unserer Kooperationspartner vor Ort beinhalten. Zwei oder drei Zusagen je Arbeitnehmer erhöhen die Kosten nicht. Darüber hinaus sind bei uns regelmäßig alle versicherungsmathematischen Leistungen, Lastwertgutachten und PSV Gutachten, Begleitung bei der Betriebsprüfung der Unterstützungskasse, regelmäßige Satzungsänderungen etc. ohne zusätzliche Kosten in den Pauschalen kalkulierbar und fix enthalten. Je höher die Anzahl der Arbeitnehmer, desto geringer die Pro-Kopf-Pauschale.

 

Eine Dynamisierung von Honoraren lehnen wir ab und hatten durch unser Wachstum auch die letzten 23 Jahre Kostenkonstanz gewährleisten können.

Wichtig

Beim Kostenvergleich immer die direkt mandatierten Rechtsanwälte berücksichtigen

 

Ein Vergleich von Kosten zwischen Anbietern sollte immer den Umfang und den Einschluss von direkt mandatierten Rechtsanwälten (aus Gründen der fachlichen Qualität und Haftung) berücksichtigen, den fixen Einschluss von Nebenleistungen, die Dynamisierung und den Umgang mit stillgelegten Verträgen oder bei Fluktuation.

Das hat AUTHENT nicht:

Variable Verwaltungskosten

Variable Verwaltungskosten in Promille übersteigen schnell die üblichen Kosten, auch wenn es klein klingt. Während prozentuale Einrichtungskosten aus Haftungs- und Beratungsgründen bzgl. der Teilnahme im Interesse des Arbeitgebers liegen, gibt es für volumenabhängige Verwaltungskosten genauso wenig Rechtfertigung als bei einer Erhöhung der Verwaltungskosten bei zwei und mehr Zusagen je Mitarbeitenden oder der Abrechnung selbstverständlicher Leistungen wie Lastwertgutachten, PSV-Testate und PSV-Meldebögen.

Mehr über den Vergleich von bAV-Versicherung und pauschaldotierter Unterstützungskasse

Vergleich von Kosten in bAV-Versicherungen und Kosten pauschaldotierter Unterstützungskassen

Ein Vergleich der Kosten einer bAV-Versicherung (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) mit einer pauschaldotierten Unterstützungskasse führt zwar regelmäßig zu deutlich geringeren Kosten der pauschaldotierten Unterstützungskasse, jedoch ist diese Betrachtung zu knapp und eindimensional.

 

Mehr dazu hier. https://www.anwalt.de/rechtstipps/vergleich-der-kosten-in-der-bav-mit-versicherungen-und-pauschaldotierter-unterstuetzungskasse-192339.html