Unsere Kanzleiorganisation als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterliegt der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer: von der Beratung und Aufklärung bis zur Dokumentation und unserer Haftung.
In unseren Leistungen werden Sie immer das gewisse „Etwas Mehr“ eines berufsständischen, hochspezialisierten Beratungshauses wahrnehmen, wie man es von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auch erwarten darf.
Umfassender Beratungsservice: Unsere Kernkompetenz liegt in der Einrichtung und dauerhaften Betreuung der Versorgungswerke. Dazu gehört u.a. die regelmäßige Beratung vor Ort. Die AUTHENT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernimmt langfristig die steuerliche Betreuung der jeweiligen Unterstützungskasse und sorgt gemeinsam mit der AUTHENT Recht & Steuer GbR für rechtliche Aktualität aller Unterlagen und der Satzung.
Die richtige Unterstützungskassenlösung für Ihre Unternehmensgröße: Mit einer größeren Anzahl von Gruppenunterstützungskassen bieten wir auch mittelständischen Unternehmen Möglichkeiten, die ansonsten nur in Großunternehmen üblich sind. Größeren Unternehmen gründen wir auf Wunsch und nach entsprechender Abwägung der Vor- und Nachteile sowie Alternativen auch die eigene Unternehmens- oder Konzernunterstützungskasse als Einzelunterstützungskasse.
Alles aus einer Hand: Den Prinzipien „One-face-to-the Customer“ und „alles aus einer Hand“ haben Sie nur einen Ansprechpartner, der die unterschiedlichen Themen für Sie kommuniziert.
Höchste Beratungsqualität: Unsere Kanzleiorganisation als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterliegt der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer. Unabhängig ob Sie direkt zu uns kommen oder wir als Back-office Ihres eigenen bAV-Beraters, der mit uns kooperiert tätig werden, Sie können sich stets auf einen Prozess verlassen, der den Qualitätsrichtlinien des Bundesverbands pauschaldotierter Unterstützungskassen zu 100 % entspricht.
Stärkt die Innenfinanzierung und macht bankenunabhängig
Monatlich frei verfügbare Liquidität bei Entgeltumwandlung
Erhöht das Arbeitgeber-Image und die soziale Kompetenz
Vorteile bei Fachkräftegewinnung und Mitarbeiterbindung
Liquiditätsschonende Vergütung bei arbeitgeberfinanzierten Systemen
Klar kalkulierbar wie ein Bankdarlehen
Die 5 Durchführungswege sind in Ihren Auswirkungen und Folgen höchst unterschiedlich. Eines ist allerdings bei allen Durchführungswegen gleich: die Arbeitgeberhaftung in der bAV. Der Arbeitgeber hat nach § 1 Abs 1 Satz 3 BetrAVG stets für seine Zusagen einzustehen, unabhängig, ob Direktversicherung oder Pensionskasse oder Unterstützungskasse. Klar kalkulierte Kapitalzusagen und freie Verfügung über die entsprechenden Mittel sind für viele Arbeitgeber planbarer und sicherer als die mehr oder weniger unbekannte Anlagepolitik von Versicherungen, die derzeit immer weniger in der Lage sind, die eingezahlten Gelder zum Ablauf zu garantieren. Vielfältige systemimmanente Risiken wie z.B. die Arbeitgeberrisiken bei Berufsunfähigkeit lassen sich auch bei versicherungsförmigen Wegen bei entsprechender Gestaltung vermeiden. Kapitalanlagerisiken sind bei allen Durchführungswegen gleich, allerdings mit unterschiedlichen Gestaltungsspielraum und unterschiedlicher Reaktionsmöglichkeit.
Eine Beratung auf Basis der Zielprämissen und individuellen Vorstellungen bringt Klarheit und sorgt für richtige Entscheidungen.
Wir gründen oder richten Ihnen Ihre pauschaldotierte Unterstützungskasse (U-Kasse) ein, die die von Ihnen präferierten Ziele, Mitarbeiterbindung oder Liquidität und Bankenunabhängigkeit bestmöglichst erfüllt. Von der Beratung, Entscheidungsfindung über die Gründung und langfristige Betreuung und Verwaltung – alles aus einer Hand.
Ihre Potentiale können Sie auch leicht selbst ermitteln mit Hilfe unseres Liquiditätsrechners. Gerne beraten wir Sie auf Basis Ihrer Wünsche, Anforderungen und Zielprämissen und fertigen auch individuelle Hochrechnungen und Potentialanalysen für Sie. Wir orientieren uns dabei streng an den Qualitätsrichtlinien des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V., dem wir als Mitglied angehören.
Stellen Sie sich vor, Sie verfügen über eine unternehmenseigene Bank, die Ihnen Monat für Monat Liquidität zur Verfügung stellt; Liquidität zu unschlagbar günstigen Konditionen mit langer Laufzeit und ohne, dass Sie dafür Sicherheiten stellen müssen.
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse hat die Wirkung einer derartigen unternehmenseigenen Bank. Betriebswirtschaftlich gründen Sie damit Ihre eigene Bank. Die Liquidität wächst durch jede Entgeltumwandlung, jede Sozialversicherungsersparnis und jeder Arbeitgeberbeitrag, der nicht aus dem Unternehmen abfließt und dennoch steuerlichen Aufwand und damit Steuervorteile generiert. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist zwar kein Steuersparmodell aber insgesamt ein hocheffektives betriebswirtschaftliches und finanzwirtschaftliches Liquiditätsinstrument.
Mit der Nutzung einer von AUTHENT eingerichteten pdUK als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung entsteht Ihre Unternehmerbank. Zudem erschließen Sie sich alle betriebswirtschaftlichen Vorteile der Innenfinanzierung.
Ihr individuelles Liquiditätspotential und die Höhe der erreichbaren Liquiditätsreserven können Sie für sich selbst überschlagsmäßig durch unseren Liquiditätsrechner ermitteln. Gerne erstellen wir Ihnen auch eine genaue Hochrechnung, die alle steuerlichen Wirkungen, Liquiditätswirkungen, Bilanzwirkungen und auch den Break Even Zins erhält ab dem das Modell für Sie kostenneutral ist. Alles auf Grundlage der Qualitätsrichtlinien des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.
Mit der Gestaltung von Vergütungen zur Nutzung steuer- und sozialversicherungsfreier Komponenten lassen sich finanzielle und liquiditätsmäßige Vorteile für Mitarbeiter und Arbeitgeber generieren.
Entgeltumwandlung kann hierbei in ein System der Nettolohnoptimierung oder Entgeltoptimierung integriert werden. Damit sind aus Arbeitnehmersicht Modelle zum Nulltarif möglich. Entgeltumwandlung ist keine lästige Pflicht, sondern die Chance zur Schaffung attraktiver Vergütungssysteme. Eine Förderung durch den Arbeitgeber durch Zuschüsse kann je nach Zielsetzung an der Höhe der Entgeltumwandlung, der Betriebszugehörigkeit oder dem Status und der Funktion im Unternehmen orientiert sein. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Gerne setzen unsere Rechtsanwälte Ihre Wünsche im Rahmen des Möglichen arbeitsrechtlich kompetent um.