Ein versicherungsfreies Versorgungswerk mit vielen positiven Effekten
Die eigene Bank im Unternehmen: Wissenswertes über die pauschaldotierte Unterstützungskasse Hier finden Sie den Artikel: https://go.nwb.de/ccgic...
15 März, 2022Seit über 150 Jahren setzen große Unternehmen in Deutschland zur Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter und zur eigenen Wachstumsfinanzierung erfolgreich ein Instrument ein, das mit den Leistungen von AUTHENT heute auch mittelständischen Unternehmen aus allen erdenklichen Branchen zur Verfügung steht: die pauschaldotierte Unterstützungskasse – auch reservepolsterfinanzierte Unterstützungskasse genannt.
Nach der einfachsten Definition ist die pauschaldotierte Unterstützungskasse ein versicherungsfreier und insolvenzgesicherter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung mit dem Ziel der Innenfinanzierung, freien Kapitalanlage und Mitarbeiterbindung.
Die ursprüngliche Form der Unterstützungskasse sorgt mit der Ausgestaltung von AUTHENT für sichere Versorgungsleistungen und gleichzeitig für komfortable Reservepolster von Unternehmen
Die Unterstützungskasse ist als soziale Einrichtung definiert als eine steuerbefreite, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die eine sichere betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter ermöglicht und die zahlreiche betriebswirtschaftliche Vorteile für das Trägerunternehmen und dessen Mitarbeiter bietet. Die Unterstützungskasse verfügt über ein eigenes – vom Arbeitgeber abgetrenntes – Sondervermögen, das durch Zuwendungen gespeist wird.
Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage an die Arbeitnehmer und leistet hierfür steuerlich abzugsfähige Zuwendungen an die Unterstützungskasse. Dieses zugewendete Kapital wird von der Unterstützungskasse entsprechend den steuerlichen Vorgaben angelegt. Umgekehrt leistet die Kasse die später fällig werdenden Auszahlungen an die Arbeitnehmer und auf Wunsch auch an den Unternehmer.
Wichtig: Die freie oder auch pauschaldotierte Unterstützungskasse ist nicht mit herkömmlich bekannten und kostenintensiven versicherungsrückgedeckten Lösungen zu verwechseln. Es handelt sich vielmehr um einen kapitalmarktorientierten Ansatz, welcher aufgrund Mehrfachnutzung von Geldströmen zusätzliche Erträge erwirtschaftet.
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse stellt für unsere unternehmerischtätigen Mandanten eine der besten Versorgungseinrichtungen dar. Sie stärkt die Innenfinanzierung, erhöht dadurch die unternehmerische Freiheit und ist gleichzeitig ein Beleg für eine verantwortungsvolle Fürsorge.
Manfred Baier, Geschäftsführer von AUTHENT
Wir liefern Ihnen Ihre pauschaldotierte Unterstützungskasse (U-Kasse), d.h. sie ist ein angepasstes, optimiertes Versorgungssystem, das die von Ihnen präferierten Ziele, Mitarbeiterbindung oder Liquidität und Bankenunabhängigkeit bestmöglich erfüllt.
Statt einer externen Versicherungslösung entsteht mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse eine interne Unternehmenslösung
Bei der von AUTHENT eingerichteten pauschaldotierten Unterstützungskasse handelt es sich um einen 100%-versicherungsfreien Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Das heißt: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zahlen ihren bAV-Beitrag in die U-Kasse ein – wie bei einem Sparbuch -, und der Arbeitgeber gibt seinen Arbeitgeberzuschlag hinzu. Genauso denkbar ist eine rein arbeitgeber- oder rein arbeitnehmerfinanzierte Altersversorgung.
Typische Arbeitgeberhaftungsrisiken, wie häufig bei Berufsunfähigkeitsabsicherungen werden vermieden. Planbarkeit, Sicherheit und Kalkulierbarkeit sind die Grundlage.
Praktisch: mit der pdUK entsteht Ihre eigene Bank
Dafür gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern einen festen Zins (in der Regel zwischen 1,0 % p.a. und 2,0 % p.a.) und verpflichtet sich am Ende der Laufzeit, den angesparten Betrag plus Zinsen an den Anspruchberechtigten auszuzahlen. Für die Mitarbeiter entfallen teure Provisionen und Verwaltungskosten, die häufig zu einer Reduktion von rund 30% der Sparbeträge führen.
Die Belegschaft gewährt ihrem Arbeitgeber gewissermaßen ein zinsgünstiges, langfristiges und sicherheitenfreies Darlehen. Deshalb wird dieses bAV-Modell in Fachkreisen auch als „Unternehmensbank“ oder „Unternehmerbank“ bezeichnet.
Großunternehmen haben sehr früh die Vorzüge einer betrieblichen Altersvorsorge ohne teure Versicherungslösungen erkannt. Sie nutzen Unterstützungskassen häufig sehr stark zum eigenen betriebswirtschaftlichen, finanzwirtschaftlichen und bilanziellen Vorteil, sodass die Wertschöpfung im eigenen Haus bleibt und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird.
Früher waren solche Unterstützungskasse nur Großunternehmen vorbehalten, da kleine und mittelständischen Unternehmen den Verwaltungsaufwand nicht stemmen konnten. Aus diesem Grund kam die Kanzleiorganisation AUTHENT im Jahr 1999 auf die Idee, die rechtssichere Einrichtung und qualifizierte Verwaltung von Unterstützungskassen für mittelständische Unternehmen, insbesondere bei inhabergeführten Unternehmen, zu übernehmen. Der Aufwand einer pdUK für KMUs liegt durch AUTHENT weit unterhalb des Aufwandes für eine Direktversicherungslösung.
Verbesserung der Liquidität des Unternehmens
Bankenunabhängigkeit
Erhöhung der Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung
Steigerung der Attraktivität für neue Führungs- und Fachkräfte
Implementierung eines Versorgungssystems als „Profit-Center“ im Unternehmen
Effizienzsteigerung mit System und Ziel, neue Gewinne statt Kosten
Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeiten Hand in Hand zur nachhaltigen Stärkung des Unternehmens und erzielen gleichzeitig eine exzellente Altersversorgung, die kein anderes Versorgungssystem leisten kann.
Der gesetzgeberische Kerngedanke einer jeden betrieblichen Altersversorgung ist der personalpolitische und soziale Nutzen. Bei der Unterstützungskasse wird schnell erkannt, wie vorteilhaft sich diese Aspekte auch auf die Senkung der Personalkosten auswirken.
Anders als bei Versicherungen, die noch lange mit der Niedrig- und Minuszinspolitik zu kämpfen haben, ist die pauschaldotierte Unterstützungskasse einem Sparbuch gleich leicht zu kalkulieren und daher vergleichsweise sicher.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten eine auskömmliche, staatliche geförderte betriebliche Altersversorgung, die üblicherweise über der von Versicherungen liegt.
Nach wie vor implementieren familien- und inhabergeführte Unternehmen die pauschaldotierte Unterstützungskasse um die Liquidität im Unternehmen zu verbessern, um von Banken unabhängig zu werden und durch den Aufbau von Liquiditätsreserven Wettbewerbsvorteile zu schaffen.
Überdenken daher auch Sie Ihre bisherige bAV-Strategie und nutzen Sie für Ihr Unternehmen eine von AUTHENT eingerichtete und verwaltete pdUK.
Wir begleiten Sie anwaltlich, versicherungsmathematisch, steuerlich und betriebswirtschaftlich von der ersten Grobkonzeption und Ihrer individuellen Potentialanalyse an, über die maßgeschneiderte und auf Ihre Ziele und Bedürfnisse abgestimmte Versorgungsordnung bis hin zur Beratung der Mitarbeiter und der anschließenden langjährigen, zuverlässigen, administrativen Begleitung. Für Ihr Haus bedeutet dies sehr viel weniger Aufwand als bei jeder Direktversicherung. Der Prozess der Einrichtung erfolgt in einfachen Schritten ohne viel Aufwand.
Die Kriterien sind einfach. Ein komplexes arbeitsrechtliches, steuerrechtliches und betriebswirtschaftliches Thema erfordert die entsprechenden Spezialisten und Berufsträger, Rechtsanwälte und Steuerberater in vorderster Front und voller Verantwortung. Ein langlaufendes Modell erfordert auch Institutionen mit entsprechender jahrelanger Erfahrung und zukünftiger Stabilität. Unabhängigkeit von Kapitalanlagen ist Voraussetzung für eine seriöse Beratung durch die Konzeptionäre.
In einem unverbindlichen Erstgespräch lässt sich der Istzustand, die bestehende Probleme oder Schwachstellen sowie die geplanten Zielsetzungen und Wünsche klären und Grobkonzepte entwerfen. Der Liquiditätsrechner hilft hierbei Potentiale mit Versicherungsfreien Modellen zu ermitteln.
Der bAV Rechner hilft verschiedene Szenarien mit unterschiedlichem Zins, unterschiedlichen Arbeitgeberzuschüssen zu vergleichen und für sich grob ein attraktives kostenneutrales Modell zu entwickeln oder einen Break-Even-Zins zu errechnen.
Mit einer ausführlichen rechtlichen und auch steuerlichen Beratung, dem Vergleich der 5 Durchführungswege und ein Abgleich mit den jeweiligen Zielprämissen und Vorstellungen lässt sich Sicherheit gewinnen, welcher Durchführungsweg zukünftig gewählt werden soll. Ist ein Weg ohne Versicherung wie die pauschaldotierte Unterstützungskasse im Einzelfall sinnvoll oder sollte doch zu versicherungsförmigen wegen gegriffen werden und dort im Rahmen des Möglichen die Arbeitgeberhaftung reduziert werden. Eine detaillierte Hochrechnung gibt die abschließende Sicherheit.
Mit der Beauftragung beginnt die steuerliche und arbeitsrechtliche Umsetzung. Die Erstellung von Versorgungsordnung, Finanzierungsplan, Entgeltumwandlungsvereinbarung und weiterer Dokumente.
Die Mitarbeiterinformation beginnt mit einer Einladung zu einer Mitarbeiterversammlung und entsprechenden Infounterlagen und wichtigen Fragen und Antworten aus Arbeitnehmersicht. Daran anschließend finden bei arbeitnehmerfinanzierten Versorgungswerken Einzelberatung der Arbeitnehmer mit entsprechenden Berechnungen und Beantwortung aller Fragen statt – digital oder persönlich.
Mit der Übergabe der Versorgungsurkunden bzw. schriftlichen Zusagen, Anwartschaftsbestätigungen endet die Einrichtung und beginnt die laufende Verwaltung. Später eintretende Arbeitnehmer oder Nachzügler werden turnusmäßig beraten.
Viele, die bei der betrieblichen Altersversorgung bisher im wesentlich mit versicherungsförmigen Systemen nach § 3 Nr. 63 EStG zu tun hatten, bei denen der an eine Direktversicherung, an eine Pensionskasse oder auch an einen Pensionsfond gezahlte monatliche Beitrag mit dem Betrag der monatlichen Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers übereinstimmt, stellen bei internen Durchführungswegen wie der Direktzusage oder der pauschaldotierten Unterstützungskasse fest, dass dies dort anders läuft.
Hieraus ergeben sich für die Unternehmen zu diesem Punkt bei internen Durchführungswegen, wie der rückgedeckten Unterstützungskasse oder der pauschaldotierten Unterstützungskasse, aber auch der Direktzusage, eine Reihe von Fragen, die im Folgenden beleuchtet werden:
Vorschrift für Steuerfreiheit der Entgeltumwandlung zu Gunsten einer Unterstützungskasse
Bereits bei der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse lautet eine häufige Frage: Die Steuerfreiheit der Beiträge (Entgeltumwandlung oder arbeitgeberfinanziert) für die betriebliche Altersversorgung über die externen Durchführungswege (Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfond) ist in § 3 Nr. 63 EStG geregelt. Wo befindet sich die Steuerbefreiung für Entgeltumwandlungen zu Gunsten einer Unterstützungskasse (unabhängig, ob rückgedeckt oder pauschaldotiert)? Bis zu welcher Höhe ist Entgeltumwandlung zu Gunsten von Unterstützungskasse oder Direktzusage überhaupt steuerfrei? Wer im Gesetz hierzu sucht, findet nichts.
Die Antwort ist allerdings denkbar einfach: Unterstützungskassen, unabhängig ob rückgedeckt oder pauschaldotiert, sind interne Durchführungswege und deshalb führen Zahlungen an diese zu keinem Zufluss. Der Entgeltverzicht als solcher ist ohnehin mangels Zufluss steuerfrei. Bei Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfond wird dem Mitarbeiter ein Rechtsanspruch auf eine Versorgungsleistung eingeräumt. Damit hat der Mitarbeiter steuerlich einen Zufluss, auch wenn ihm direkt nichts zufließt im eigentlichen Sinn. Um diesen Zufluss von der Steuer freizustellen, bedarf es einer Befreiungsvorschrift wie in § 3 Nr. 63 EStG geregelt. § 3 Nr. 63 EStG stellt die Zahlungen in die Direktversicherung, in eine Pensionskasse oder in einen Pensionsfond bis zur jährlich gesetzlich geregelten Höhe von der Einkommensteuer frei. Frei gestellt ist also nicht die Umwandlung des Gehalts bzw. der Verzicht auf Auszahlung (hier fehlt es ja bereits am Zufluss), sondern die Einzahlung in die jeweilige Versicherung. Frei gestellt ist mit § 3 Nr. 63 EStG also die Einzahlung in diese drei Systeme, die beim Mitarbeiter zu einem Zufluss aufgrund seines Rechtsanspruchs durch das Bezugsrecht führt.
Bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Direktzusage erfolgt kein Zufluss und deshalb auch keine Steuerbefreiung. Dies unabhängig der Höhe, für die es ebenfalls keine Beschränkung gibt. Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse gibt es keine Einzahlung. Die Dotierung durch den Arbeitgeber ist etwas Anderes und führt auch zu keinem Zufluss. Was dem Mitarbeiter nicht zufließt (und mangels Rechtsanspruch auf Leistung aus der Unterstützungskasse fließt ihm nichts zu), muss der Mitarbeiter auch nicht versteuern. Deshalb ist steuerlich auch keine Befreiung notwendig.
Bei AUTHENT profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung im Bereich pauschaldotierter Unterstützungskassen.
Noch mehr Grund zum Überdenken der bisherigen bAV-Strategie mit Versicherungen haben die Unternehmer, wenn sie wissen, dass die Überweisung der Beiträge an die Versicherungskonzenrne weder für den Unternehmer eine Enthaftung bedeutet, noch ihn von einer Verpflichtung gegenüber dem Mitarbeiter befreit. Pay & Forget gibt es nur im Sozialpartnermodell bei der sogenannten Nahles-Rente. Der Arbeitgeber bleibt dem Arbeitnehmer gegenüber in der Haftung – intransparent und ohne Einflussmöglichkeit.
Die Sicherheitsmerkmale können vom Unternehmen individuell eingesetzt werden und sind durch eine durchdachte und sicherheitsorientierte Konzeption geprägt:
Überschaubare Verzinsung für die Mitarbeiter, keine unnötigen Risiken.
Beitragsorientierte Versorgungszusagen, dadurch transparent und stets kalkulierbar.
Lange Anlagehorizonte, da Geld auch bei Fluktuation im Unternehmen bleibt.
Für Steuer- und Finanzberater bieten wir den Service eines ausgelagerten vollständigen Rechts-, Steuer- und Verwaltungs-Backoffice für Unterstützungskassen
Beratungshäusern für die betriebliche Altersversorgung bieten wir Kooperationen im Bereich pauschaldotierte Unterstützungskasse und Direktzusage. Als Backoffice erbringen wir alle relevanten bAV Rechts- und Verwaltungsdienstleistungen.
Als Berater stellen wir Ihnen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung Gruppenunterstützungskassen zur Verfügung, mit denen Sie zusammenarbeiten können und gewährleisten einen rechtssicheren, hochqualifizierten Beratungsprozess, Unterstützung vor Ort oder durch Webinare und Webpräsentationen. In Präsenzseminaren sowie mittels unserer Online-Akademie bilden wir Sie in allen wichtigen Punkten aus.
Die eigene Bank im Unternehmen: Wissenswertes über die pauschaldotierte Unterstützungskasse Hier finden Sie den Artikel: https://go.nwb.de/ccgic...
15 März, 2022Nürnberg, 11.05.2020
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17 September, 2021