Pauschaldotierte Unterstützungskasse (PDUK)

Seit über 150 Jahren setzen große Unternehmen in Deutschland zur Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter und zur eigenen Wachstumsfinanzierung erfolgreich ein Instrument ein, das mit den Leistungen von AUTHENT heute auch mittelständischen Unternehmen aus allen erdenklichen Branchen zur Verfügung steht: die pauschaldotierte Unterstützungskasse – auch reservepolsterfinanzierte Unterstützungskasse genannt.

 

Nach der einfachsten Definition ist die pauschaldotierte Unterstützungskasse ein versicherungsfreier und insolvenzgesicherter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung mit dem Ziel der Innenfinanzierung, freien Kapitalanlage und Mitarbeiterbindung.

pdUK – den ältesten Durchführungsweg mit AUTHENT neu erleben

Die ursprüngliche Form der Unterstützungskasse sorgt mit der Ausgestaltung von AUTHENT für sichere Versorgungsleistungen und gleichzeitig für komfortable Reservepolster von Unternehmen

Unsere Mandanten denken unternehmerisch

Folgende Personengruppen beauftragen uns typischerweise mit dem Gründen, Einrichten und Verwalten von Unterstützungskassen:

  • Arbeitgeber und Unternehmer
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Berufskollegen, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Finanzdienstleister, bAV-Berater und Unternehmensberater

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse stellt für unsere unternehmerischtätigen Mandanten eine der besten Versorgungseinrichtungen dar. Sie stärkt die Innenfinanzierung, erhöht dadurch die unternehmerische Freiheit und ist gleichzeitig ein Beleg für eine verantwortungsvolle Fürsorge.

Manfred Baier, Geschäftsführer von AUTHENT

Die Kernkompetenz unserer Kanzleiorganisation ist das Einrichten und Verwalten von pauschaldotierten Unterstützungskassen

Wir liefern Ihnen Ihre pauschaldotierte Unterstützungskasse (U-Kasse), d.h. sie ist ein angepasstes, optimiertes Versorgungssystem, das die von Ihnen präferierten Ziele, Mitarbeiterbindung oder Liquidität und Bankenunabhängigkeit bestmöglich erfüllt.

Statt einer externen Versicherungslösung entsteht mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse eine interne Unternehmenslösung

Bei der von AUTHENT eingerichteten pauschaldotierten Unterstützungskasse handelt es sich um einen 100%-versicherungsfreien Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Das heißt: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zahlen ihren bAV-Beitrag in die U-Kasse ein – wie bei einem Sparbuch -, und der Arbeitgeber gibt seinen Arbeitgeberzuschlag hinzu. Genauso denkbar ist eine rein arbeitgeber- oder rein arbeitnehmerfinanzierte Altersversorgung.

 

Typische Arbeitgeberhaftungsrisiken, wie häufig bei Berufsunfähigkeitsabsicherungen werden vermieden. Planbarkeit, Sicherheit und Kalkulierbarkeit sind die Grundlage.

Praktisch: mit der pdUK entsteht Ihre eigene Bank

Dafür gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern einen festen Zins (in der Regel zwischen 1,0 % p.a. und 2,0 % p.a.)  und verpflichtet sich am Ende der Laufzeit, den angesparten Betrag plus Zinsen an den Anspruchberechtigten auszuzahlen. Für die Mitarbeiter entfallen teure Provisionen und Verwaltungskosten, die häufig zu einer Reduktion von rund 30% der Sparbeträge führen.

 

Die Belegschaft gewährt ihrem Arbeitgeber gewissermaßen ein zinsgünstiges, langfristiges und sicherheitenfreies Darlehen. Deshalb wird dieses bAV-Modell in Fachkreisen auch als „Unternehmensbank“ oder „Unternehmerbank“ bezeichnet.

Von Konzernen lernen

Die pdUK ist ein altbewährtes Versorgungswerk

Großunternehmen haben sehr früh die Vorzüge einer betrieblichen Altersvorsorge ohne teure Versicherungslösungen erkannt. Sie nutzen Unterstützungskassen häufig sehr stark zum eigenen betriebswirtschaftlichen, finanzwirtschaftlichen und bilanziellen Vorteil, sodass die Wertschöpfung im eigenen Haus bleibt und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird.

 

Früher waren solche Unterstützungskasse nur Großunternehmen vorbehalten, da kleine und mittelständischen Unternehmen den Verwaltungsaufwand nicht stemmen konnten. Aus diesem Grund kam die Kanzleiorganisation AUTHENT im Jahr 1999 auf die Idee, die rechtssichere Einrichtung und qualifizierte Verwaltung von Unterstützungskassen für mittelständische Unternehmen, insbesondere bei inhabergeführten Unternehmen, zu übernehmen. Der Aufwand einer pdUK für KMUs liegt durch AUTHENT weit unterhalb des Aufwandes für eine Direktversicherungslösung.

Warum ist die pauschaldotierte Unterstützungskasse von AUTHENT so attraktiv für Unternehmen?

Verbesserung der Liquidität des Unternehmens

Bankenunabhängigkeit

Erhöhung der Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung

Steigerung der Attraktivität für neue Führungs- und Fachkräfte

Implementierung eines Versorgungssystems als „Profit-Center“ im Unternehmen

Effizienzsteigerung mit System und Ziel, neue Gewinne statt Kosten

Tradition mit Zukunft

Vorteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse für das Unternehmen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeiten Hand in Hand zur nachhaltigen Stärkung des Unternehmens und erzielen gleichzeitig eine exzellente Altersversorgung, die kein anderes Versorgungssystem leisten kann.

Vorteile der pdUK

Vorteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse für Arbeitgeber

Der gesetzgeberische Kerngedanke einer jeden betrieblichen Altersversorgung ist der personalpolitische und soziale Nutzen. Bei der Unterstützungskasse wird schnell erkannt, wie vorteilhaft sich diese Aspekte auch auf die Senkung der Personalkosten auswirken.

Betriebswirtschaftliche Vorteile

  • Zusätzliche Liquidität: Der Arbeitgeber kann über diese Gelder frei verfügen, zum Beispiel in Kapitalanlageprodukte investieren. Die absolute Regel aber ist die Verwendung im Unternehmen selbst, zum Beispiel zur Ablösung von teuren Bankkrediten oder zur Investition im Anlagevermögen.
  • Die U-Kasse ist als soziale Einrichtung anerkannt und genießt daher manche Steuerbegünstigungen (Anm. die pdUK ist aber kein Steuersparmodell).
  • Die pauschaldotierte U-Kasse generiert erhebliche Innenfinanzierungseffekte mit entsprechenden betriebswirtschaftlichen Vorteilen, insbesondere Einsparungen bei den Finanzierungskosten.
  • Die Verpflichtungen des Arbeitgebers sind nicht in der Bilanz auszuweisen, unter bestimmten Bedingungen teilweise lediglich im Anhang. Dies führt zu einem verbesserten Rating des Unternehmens.
  • Bereits bestehende Versorgungssysteme, die zunehmend die Bilanzen von Unternehmen belasten, können ganz oder teilweise auf Unterstützungskassen übertragen werden.
  • Die Verpflichtungen zum Auszahlungszeitpunkt sind ähnlich wie bei einem Sparbuch sehr gut kalkulierbar. Das Unternehmen hat selbst die Kontrolle über die Pensionsverpflichtungen, im Gegensatz zu versicherungsförmigen bAV-Produkten.
  • Durch die Einmalzahlung im Rentenfall und den Ausschluss von Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsleistungen bestehen keine Nachschussrisiken durch unplanmäßige Leistungsfälle.
  • Durch die Unabhängigkeit von der Anlagepolitik von Versicherern senkt der Arbeitgeber sein Haftungsrisiko, für den Ausfall von deren Leistungen einstehen zu müssen.
  • Die Konzeptionsmöglichkeiten einer pdUK können sehr flexibel und individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst gestaltet werden (flexible Dotierungszahlung, Dotierungsaussetzung und Wiederaufnahme möglich, kein Nachholverbot, auch sinkende Dotierung möglich)
  • Aufgrund der erheblichen betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und bilanziellen Vorteile geben Arbeitgeber anstatt der vorgeschriebenen 15 % AG-Zulage – freiwillig – 30 bis 50 hinzu, zuweilen sogar 100 %.
  • Stärkt die Innenfinanzierung und macht bankenunabhängiger
  • Monatlich frei verfügbare Liquidität bei Entgeltumwandlung
  • Liquiditätsschonende Vergütung bei arbeitgeberfinanzierten Systemen
  • klar kalkulierbar wie ein Bankdarlehen

Personalpolitische Vorteile

  • Senkung der Lohnnebenkosten, indem anstelle anstehender Gehaltserhöhungen Versorgungszusagen erteilt werden. Vorteil: Das Unternehmen spart sich die Steuer- und Sozialabgaben. Dieses sonst verlorene Geld bleibt erhalten und wird für die spätere Rentenversorgung angespart.
  • Durch Gehaltsumwandlungen ergeben sich Einsparungen bei den Personalkosten, durch die der Arbeitgeber seine Zulage co-finanzieren kann.
  • Die pauschaldotierte U-Kasse gewährt eine Verzinsung, die üblicherweise über der von Versicherungen liegt. Das und die hohen Arbeitgeberzulagen steigern die Arbeitgeberattraktivität, sodass Fachkräfte gewonnen und gehalten werden können.
  • Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sehen quasi an jedem Arbeitstag ihr Altersvorsorge arbeiten. Das hebt die Arbeitnehmerbindung und –Motivation.
  • Die pdUK senkt mittelbar die Fluktuationskosten. Es können sogar so genannte Fluktuationsgewinne entstehen, wenn Mitarbeiter vorzeitig ausscheiden und ihr erwirtschaftetes Vermögen über der zu erfüllenden Zusage liegt.
  • Bei der Unterstützungskasse kann auch über die 4 %-Grenze steuerfrei Entgelt umgewandelt werden. Auf diese Weise können sich auch Besserverdienende oder die Geschäftsleitung eine Altersvorsorge in vernünftiger Höhe aufbauen.
  • Erhöht das Arbeitgeber-Image und die soziale Kompetenz

Vorteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse für Arbeitnehmer

Anders als bei Versicherungen, die noch lange mit der Niedrig- und Minuszinspolitik zu kämpfen haben, ist die pauschaldotierte Unterstützungskasse einem Sparbuch gleich leicht zu kalkulieren und daher vergleichsweise sicher.

Betriebliche Altersversorgung

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten eine auskömmliche, staatliche geförderte betriebliche Altersversorgung, die üblicherweise über der von Versicherungen liegt.

Noch mehr Sicherheit

  • Sollte der Arbeitgeber dennoch seinen Pensionsverpflichtungen aus irgendwelchen Gründen nicht nachkommen können, übernimmt diese der Pensionssicherungsverein e.V. (PSV) der deutschen Wirtschaft.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit – „ so einfach wie ein Sparbuch“
  • Kapitalmarkt, laufendes Controlling, Anlage im Unternehmen oder breit gestreut am Kapitalmarkt gewährleistenjederzeitige Kontrolle und Planbarkeit

Attraktive bAV-Lösung

  • Regelmäßig höhere Verzinsung und zusätzliche arbeitgeberfinanzierte Bausteine in Abhängigkeit der Entgeltumwandlung
  • Es entstehen für den Arbeitnehmer keine Kosten
  • Verzinsung vom ersten Euro an
  • Die Durchdringungsquote in mittelständischen Betrieben ist mit über 80 Prozent fast doppelt so hoch wie bei versicherungsförmigen Durchführungswegen.
  • Je individueller, freier und angepasster an die jeweilige Situation ein Versorgungswerk gestaltet werden kann und je geringer die Einschränkung durch Versicherung oder Versicherungsbedingungen sind, desto attraktiver wird es am Ende sein.
  • Die pauschaldotierte Unterstützungskasse lässt Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen gewinnen.

Sind die Vorteile bei Unternehmern bekannt, wird die pauschaldotierte Unterstützungskasse schnell zu einem Versorgungswerk der ersten Wahl.

Nach wie vor implementieren familien- und inhabergeführte Unternehmen die pauschaldotierte Unterstützungskasse um die Liquidität im Unternehmen zu verbessern, um von Banken unabhängig zu werden und durch den Aufbau von Liquiditätsreserven Wettbewerbsvorteile zu schaffen.

 

Überdenken daher auch Sie Ihre bisherige bAV-Strategie und nutzen Sie für Ihr Unternehmen eine von AUTHENT eingerichtete und verwaltete pdUK.

Schritte zur bAV mit einer pdUK

Betriebliche Altersversorgung ohne Versicherung

Wir begleiten Sie anwaltlich, versicherungsmathematisch, steuerlich und betriebswirtschaftlich von der ersten Grobkonzeption und Ihrer individuellen Potentialanalyse an, über die maßgeschneiderte und auf Ihre Ziele und Bedürfnisse abgestimmte Versorgungsordnung bis hin zur Beratung der Mitarbeiter und der anschließenden langjährigen, zuverlässigen, administrativen Begleitung. Für Ihr Haus bedeutet dies sehr viel weniger Aufwand als bei jeder Direktversicherung. Der Prozess der Einrichtung erfolgt in einfachen Schritten ohne viel Aufwand.

1. Schritt: den richtigen bAV-Partner auswählen

Die Kriterien sind einfach. Ein komplexes arbeitsrechtliches, steuerrechtliches und betriebswirtschaftliches Thema erfordert die entsprechenden Spezialisten und Berufsträger, Rechtsanwälte und Steuerberater in vorderster Front und voller Verantwortung. Ein langlaufendes Modell erfordert auch Institutionen mit entsprechender jahrelanger Erfahrung und zukünftiger Stabilität. Unabhängigkeit von Kapitalanlagen ist Voraussetzung für eine seriöse Beratung durch die Konzeptionäre.

2. Schritt: unverbindliches Erstgespräch

In einem unverbindlichen Erstgespräch lässt sich der Istzustand, die bestehende Probleme oder Schwachstellen sowie die geplanten Zielsetzungen und Wünsche klären und Grobkonzepte entwerfen. Der Liquiditätsrechner hilft hierbei Potentiale mit Versicherungsfreien Modellen zu ermitteln.

3. Schritt: Grobkonzept mit bAV-Rechner

Der bAV Rechner hilft verschiedene Szenarien mit unterschiedlichem Zins, unterschiedlichen Arbeitgeberzuschüssen zu vergleichen und für sich grob ein attraktives kostenneutrales Modell zu entwickeln oder einen Break-Even-Zins zu errechnen.

4. Schritt: dokumentierte schriftliche Beratung

Mit einer ausführlichen rechtlichen und auch steuerlichen Beratung, dem Vergleich der 5 Durchführungswege und ein Abgleich mit den jeweiligen Zielprämissen und Vorstellungen lässt sich Sicherheit gewinnen, welcher Durchführungsweg zukünftig gewählt werden soll. Ist ein Weg ohne Versicherung wie die pauschaldotierte Unterstützungskasse im Einzelfall sinnvoll oder sollte doch zu versicherungsförmigen Wegen gegriffen werden und dort im Rahmen des Möglichen die Arbeitgeberhaftung reduziert werden. Eine detaillierte Hochrechnung gibt die abschließende Sicherheit.

5. Schritt: Beauftragung zur Einrichtung

Mit der Beauftragung beginnt die steuerliche und arbeitsrechtliche Umsetzung. Die Erstellung von Versorgungsordnung, Finanzierungsplan, Entgeltumwandlungsvereinbarung und weiterer Dokumente.

6. Schritt: Mitarbeiter informieren

Die Mitarbeiterinformation beginnt mit einer Einladung zu einer Mitarbeiterversammlung und entsprechenden Infounterlagen und wichtigen Fragen und Antworten aus Arbeitnehmersicht. Daran anschließend finden bei arbeitnehmerfinanzierten Versorgungswerken Einzelberatung der Arbeitnehmer mit entsprechenden Berechnungen und Beantwortung aller Fragen statt – digital oder persönlich.

7. Schritt: Übergabe der Versorgungsunterlagen

Mit der Übergabe der Versorgungsurkunden bzw. schriftlichen Zusagen, Anwartschaftsbestätigungen endet die Einrichtung und beginnt die laufende Verwaltung. Später eintretende Arbeitnehmer oder Nachzügler werden turnusmäßig beraten.

Steuer und Recht

Steuer- und sozialrechtliche Behandlung der pdUK

Viele, die bei der betrieblichen Altersversorgung bisher im wesentlich mit versicherungsförmigen Systemen nach § 3 Nr. 63 EStG zu tun hatten, bei denen der an eine Direktversicherung, an eine Pensionskasse oder auch an einen Pensionsfond gezahlte monatliche Beitrag mit dem Betrag der monatlichen Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers übereinstimmt, stellen bei internen Durchführungswegen wie der Direktzusage oder der pauschaldotierten Unterstützungskasse fest, dass dies dort anders läuft.

 

Hieraus ergeben sich für die Unternehmen zu diesem Punkt bei internen Durchführungswegen, wie der rückgedeckten Unterstützungskasse oder der pauschaldotierten Unterstützungskasse, aber auch der Direktzusage, eine Reihe von Fragen, die im Folgenden beleuchtet werden:

 

Vorschrift für Steuerfreiheit der Entgeltumwandlung zu Gunsten einer Unterstützungskasse

Bereits bei der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse lautet eine häufige Frage: Die Steuerfreiheit der Beiträge (Entgeltumwandlung oder arbeitgeberfinanziert) für die betriebliche Altersversorgung über die externen Durchführungswege (Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfond) ist in § 3 Nr. 63 EStG geregelt. Wo befindet sich die Steuerbefreiung für Entgeltumwandlungen zu Gunsten einer Unterstützungskasse (unabhängig, ob rückgedeckt oder pauschaldotiert)? Bis zu welcher Höhe ist Entgeltumwandlung zu Gunsten von Unterstützungskasse oder Direktzusage überhaupt steuerfrei? Wer im Gesetz hierzu sucht, findet nichts.

 

Die Antwort ist allerdings denkbar einfach: Unterstützungskassen, unabhängig ob rückgedeckt oder pauschaldotiert, sind interne Durchführungswege und deshalb führen Zahlungen an diese zu keinem Zufluss. Der Entgeltverzicht als solcher ist ohnehin mangels Zufluss steuerfrei. Bei Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfond wird dem Mitarbeiter ein Rechtsanspruch auf eine Versorgungsleistung eingeräumt. Damit hat der Mitarbeiter steuerlich einen Zufluss, auch wenn ihm direkt nichts zufließt im eigentlichen Sinn. Um diesen Zufluss von der Steuer freizustellen, bedarf es einer Befreiungsvorschrift wie in § 3 Nr. 63 EStG geregelt. § 3 Nr. 63 EStG stellt die Zahlungen in die Direktversicherung, in eine Pensionskasse oder in einen Pensionsfond bis zur jährlich gesetzlich geregelten Höhe von der Einkommensteuer frei. Frei gestellt ist also nicht die Umwandlung des Gehalts bzw. der Verzicht auf Auszahlung (hier fehlt es ja bereits am Zufluss), sondern die Einzahlung in die jeweilige Versicherung. Frei gestellt ist mit § 3 Nr. 63 EStG also die Einzahlung in diese drei Systeme, die beim Mitarbeiter zu einem Zufluss aufgrund seines Rechtsanspruchs durch das Bezugsrecht führt.

 

Bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Direktzusage erfolgt kein Zufluss und deshalb auch keine Steuerbefreiung. Dies unabhängig der Höhe, für die es ebenfalls keine Beschränkung gibt. Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse gibt es keine Einzahlung. Die Dotierung durch den Arbeitgeber ist etwas Anderes und führt auch zu keinem Zufluss. Was dem Mitarbeiter nicht zufließt (und mangels Rechtsanspruch auf Leistung aus der Unterstützungskasse fließt ihm nichts zu), muss der Mitarbeiter auch nicht versteuern. Deshalb ist steuerlich auch keine Befreiung notwendig.

Auswirkungen beim Arbeitgeber im Zeitpunkt der Zusage oder Entgeltumwandlung

Im Zeitpunkt der Zusage kann der Arbeitgeber jährlich maximal 2,5 % der zugesagten Kapitalleistung als Aufwand geltend machen. Später sind auch noch Zinsen als Betriebsausgaben geltend zu machen. Insgesamt werden bis zur Auszahlung 100 % der zugesagten Leistung steuerlich verarbeitet. Im Falle der Entgeltumwandlung steht das ersparte Gehalt aus der Umwandlung diesem Aufwand als Ertrag gegenüber. Diese steuerlichen Auswirkungen für den Arbeitgeber zeigen sich in den Hochrechnungen bzw. in den Potentialanalysen.

 

Auswirkungen auf den Arbeitgeber bzw. das Unternehmen im Umwandlungszeitpunkt

Jede Entgeltumwandlung wirkt sich auf das Ergebnis des Unternehmens gewinnerhöhend aus. Verzichtet ein Mitarbeiter auf Entgelt, reduziert sich der Personalaufwand und das Jahresergebnis steigt.

 

Die Frage ist. inwieweit wird dieses Jahresergebnis durch die Einzahlung in eine Unterstützungskasse dann wieder gemindert?
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse entspricht der Umwandlungsbetrag regelmäßig der Einzahlung in eine Unterstützungskasse und dort dem Versicherungsbeitrag, den die Unterstützungskasse an die Versicherungsgesellschaft als Prämie weiterzuleiten hat. Sie ist Betriebsausgabe nach § 4d Abs. 1 Nr. 1 c EStG. Im Ergebnis entsprechen sich der Minderaufwand durch die Entgeltumwandlung und die Einzahlung in die Unterstützungskasse, so dass dieser Vorgang im Regelfall neutral ist.

 

Bei einer Umwandlung eines Einmalbetrags ist dies nicht der Fall. Hier steht einem relativ hohen Minderaufwand durch Umwandlung z.B. einer Tantieme nur eine geringe Einzahlung in die Unterstützungskasse gegenüber, da eine rückgedeckte Unterstützungskasse nur gleichbleibende oder steigende Beiträge vereinbaren darf. Über die Zeit gleicht sich dies natürlich wieder aus. (§ 4 d Abs. 1 Nr. 1 c Satz 2 EStG)
Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse ist die Entgeltumwandlung über einen Einmalbetrag ebenfalls möglich. Auch dort kann über die Zeit der gesamte Aufwand in Form von Dotierungen – wenn auch nicht gleichmäßig – geltend gemacht werden.

 

Auswirkungen auf den Arbeitgeber im Leistungszeitpunkt

Für den Arbeitgeber ergeben sich regelmäßig keine steuerlichen Auswirkungen. Die Leistungen werden von der Unterstützungskasse ausbezahlt. Die Unterstützungskasse oder der Arbeitgeber übernehmen die Lohnabrechnung. In Einzelfällen kann es zu Nachschüssen kommen, wenn beispielsweise die Erträge bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse nicht für die zugesagten Renten oder für Rentensteigerungen reichen. Diese Zuschüsse stellen Betriebsausgaben dar.

Bei pauschaldotierten Unterstützungskassen kann es auch noch zu einer Nachdotierung kommen, wenn die eingezahlten Beträge und Zinsen für die Kapitalabfindung nicht reichen sollten und man einen steuerlichen Effekt noch generieren möchte. Dies ist zu dem Zeitpunkt ebenfalls eine Betriebsausgabe.

Auswirkungen auf den Arbeitnehmer im Umwandlungszeitpunkt

Eine Umwandlung zu Gunsten einer Unterstützungskasse führt beim Arbeitnehmer zu keinem Zufluss. Die Umwandlung ist in voller Höhe steuerfrei. Dies gilt für laufende, regelmäßige Beträge oder auch Einmalumwandlungen wie z.B. Tantiemen. Zwischen rückgedeckter Unterstützungskasse und pauschaldotierter Unterstützungskasse besteht insoweit kein Unterschied. Die Einzahlungen des Arbeitgebers in die Unterstützungskasse haben beim Arbeitnehmer ebenfalls keine Auswirkung. Von daher sind Umwandlungen steuerlich unbeschränkt möglich und deshalb auch für Führungskräfte, Besserverdienende und Geschäftsführer interessant.

 

Ausweis auf der Lohnsteuerkarte

Auf der Lohnsteuerkarte wird bei Entgeltumwandlung regelmäßig die Minderung des Bruttogehaltes vermerkt und ausgewiesen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob es sich um eine rückgedeckte oder pauschaldotierte Unterstützungskasse handelt.
Bei arbeitgeberfinanzierten Systemen erscheint auf der Lohnsteuerkarte regelmäßig nichts. Die vertraglichen Regelungen zum Arbeitgeberbeitrag finden sich in den übrigen Unterlagen zur Vergütung des Mitarbeiters. Hier ist aber eine Abstimmung mit dem Steuerberater/der Lohnbuchhaltung vorzunehmen, da jedes Lohnabrechnungssystem hier andere Strukturen vorgibt.

 

Auswirkungen auf den Arbeitnehmer im Leistungszeitpunkt

Im Leistungszeitpunkt erhält der Mitarbeiter seine Kapitalabfindung oder auch seine Rente. In beiden Fällen handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ein Wechsel der Einkunftsart ergibt sich also nicht. Während Einmalabfindungen nach § 34 Abs. 3 EStG nach der sogenannten steuerlichen 1/5-tel Regelung begünstigt sind, hat der Arbeitnehmer bei Renten, die als laufender Arbeitslohn zu behandeln sind, seinen Arbeitnehmerfreibetrag. Sie bleiben in den Grenzen des § 19 Abs. 2 EStG steuerfrei.

Darauf achten wir beim Einrichten

Bei AUTHENT profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung im Bereich pauschaldotierter Unterstützungskassen.

  • Rechtssicherheit steht für uns an oberster Stelle.
  • Wir  halten die Qualitätsrichtlinien des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskassen e. V. ein – von der Hochrechnung bis zur Umsetzung und Einrichtung.
  • Wir haben kein Modell, sondern schaffen individuelle maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation und Ihre Bedürfnisse.

Sie wollen in Ihrem Unternehmen eine pdUK einrichten? Wir beraten Sie gerne.

Sicherheit und Haftung bei der pdUK

Noch mehr Grund zum Überdenken der bisherigen bAV-Strategie mit Versicherungen haben die Unternehmer, wenn sie wissen, dass die Überweisung der Beiträge an die Versicherungskonzenrne weder für den Unternehmer eine Enthaftung bedeutet, noch ihn von einer Verpflichtung gegenüber dem Mitarbeiter befreit. Pay & Forget gibt es nur im Sozialpartnermodell bei der sogenannten Nahles-Rente. Der Arbeitgeber bleibt dem Arbeitnehmer gegenüber in der Haftung – intransparent und ohne Einflussmöglichkeit.

 

Die Sicherheitsmerkmale können vom Unternehmen individuell eingesetzt werden und sind durch eine durchdachte und sicherheitsorientierte Konzeption geprägt:

Sicherheit

Überschaubare Verzinsung für die Mitarbeiter, keine unnötigen Risiken.

Die richtige Wahl von Zusagezins und Arbeitgeberzuschuss sind von entscheidender Bedeutung. Tendenziell ist aus psychologischen und Motivationsgründen und zur Minimierung des Arbeitgeberaufwands ein niederer Zins und ein höherer Zuschuss sinnvoller als umgekehrt. Die Auswirkungen verschiedener Szenarien lassen sich leicht durch den bAV Rechner bzw. Liquiditätsrechner überschlagen.

Transparenz

Beitragsorientierte Versorgungszusagen, dadurch transparent und stets kalkulierbar.

Beitragsorientierte Versorgungszusagen setzen sich aus einem monatlichen oder jährlichem Versorgungsbeitrag und einem vom Unternehmer gewählten Zins bis zum Leistungszeitpunkt zusammen. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber sind Anspruch und Verpflichtung so transparent und einfach berechenbar wie ein Sparbuch. Berechnungen in Abhängigkeit von tatsächlicher und erreichbarer Dienstzeit, die gerade bei langen Vordienstzeiten und fixen Leistungszusagen problematisch sind (m/n-tel Regelung), sind hier nicht gegeben. Diese Transparenz schafft Planbarkeit und Vertrauen.

Langfristigkeit

Lange Anlagehorizonte, da Geld auch bei Fluktuation im Unternehmen bleibt.

Von der Hochrechnung bis zum laufenden Controlling in der Verwaltung sind die Leistungshöhen und Leistungszeitpunkte jederzeit bekannt und berechenbar. Ein Asset-Liability-Management kann darauf leicht aufbauen. Langfristige Modelle erfordern auch erfahrene und langfristig stabile Partner.
Berater bieten wir ein Backoffice für Unterstützungskassen. Jetzt mehr erfahren ...

Unterstützungskassen-Backoffice für Berater

Für Steuer- und Finanzberater bieten wir den Service eines ausgelagerten vollständigen Rechts-, Steuer- und Verwaltungs-Backoffice für Unterstützungskassen

 

Beratungshäusern für die betriebliche Altersversorgung bieten wir Kooperationen im Bereich pauschaldotierte Unterstützungskasse und Direktzusage. Als Backoffice erbringen wir alle relevanten bAV Rechts- und Verwaltungsdienstleistungen.

 

Als Berater stellen wir Ihnen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung Gruppenunterstützungskassen zur Verfügung, mit denen Sie zusammenarbeiten können und gewährleisten einen rechtssicheren, hochqualifizierten Beratungsprozess, Unterstützung vor Ort oder durch Webinare und Webpräsentationen. In Präsenzseminaren sowie mittels unserer Online-Akademie bilden wir Sie in allen wichtigen Punkten aus.

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