Problemfeld:
versicherungsförmige bAV-Durchführungswege
Viele- gerade kleine und mittelständische- Unternehmer setzen für die Durchführung ihrer betrieblichen Altersversorgung noch versicherungsförmige Durchführungswege, wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfond ein.
Unabhängig davon, ob die betriebliche Altersversorgung über Entgeltumwandlung arbeitnehmerfinanziert ist oder arbeitgeberfinanziert ist, mit jeder Überweisung an diese externen Versorgungseinrichtungen fließt meist notwendige Liquidität unwiderbringlich aus dem Unternehmen ab.
Betriebswirtschaftlich paradox wird eine derartige Handhabung, wenn man parallel zur Überweisung an Versicherungsgesellschaften Bankgespräche führt, um den Kontokorrentkredit aufrecht zu erhalten oder auszuweiten oder ein Darlehen benötigt. Häufig stellt die Bank Forderungen nach zusätzlichen und höheren Sicherheiten und sich der Unternehmer schränkt immer mehr seinen Liquiditätsspielraum ein.
Dies alles lässt sich einfach und bequem zum Vorzeil von Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch ein eigenes internes System regeln.
WICHTIG: die pdUK ist ein versicherungsfreier Durchführungsweg
Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse handelt es sich um einen versicherungsfreien Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Das heißt: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zahlen ihren bAV-Beitrag in die U-Kasse ein und der Arbeitgeber gibt seinen Arbeitgeberzuschlag hinzu. Genauso denkbar ist eine rein arbeitgeber- oder rein arbeitnehmerfinanzierte Altersversorgung.