Die Pensionszusage, Direktzusage oder auch unmittelbare Versorgungszusage ist neben der pauschaldotierten Unterstützungskasse der zweite interne und versicherungsfreie Durchführungsweg in der bAV.
Insbesondere bei der Versorgung von Geschäftsführern und Gesellschafter-Geschäftsführern spielt sie eine große Rolle. Ebenso besteht der Wunsch nach Auslagerung von Pensionszusagen aufgrund der rückläufigen Zinsentwicklung und steigenden Rückstellungen vieler Unternehmer.
Die Pensionszusage ist ein wichtiges und anspruchsvolles zivilrechtliches, arbeitsrechtliches und vor allem steuerliches Thema der betrieblichen Altersvorsorge mit einer Reihe von Fallstricken und einer sich ständig verändernden BFH Rechtsprechung, BGH Rechtsprechung und Meinung und Auffassung der Finanzverwaltung.
Bei Pensionszusagen handelt es sich um eine Versorgungsmöglichkeit für Geschäftsführer, Vorstände, Gesellschaftergeschäftsführer sowie für Kollektive mit Arbeitnehmern. Pensionszusagen sind ein immer öfter aufgegriffenes Thema in Betriebsprüfungen. Spezialisierte bAV-Fachprüfer greifen auch Probleme in Zusagen auf, die viele Jahre unentdeckt bleiben.
Auch Veränderungswünsche im Zeitablauf, Reduktion, Erhöhung, Veränderung von Komponenten wie BU-Schutz, Vereinbarung von Kapitalabfindungsmöglichkeiten und Unternehmensverkauf sind Themen, mit denen auch Steuerberater häufig überfordert sind und die steuerlich tragfähig rechtliche Änderungen und Gestaltungen erfordern.
Wir beherrschen nicht nur die Versicherungsmathematik und das Steuerrecht der Pensionszusagen, sondern setzen auch Ihre Wünsche rechtlich um – vom Nachtrag zur Pensionszusage bis hin zum Gesellschafterbeschluss und Insolvenzsicherheit.
Serviceleistungen:
Unterschiedliche Kollektive und Altersgruppen, Past & Future Services entsprechend zu behandeln, spart häufig viel Geld. Produktverkäufer suchen häufig die schnelle Verkaufslösung und vertreten nicht selbstverständlich auch die Unternehmerinteressen.
Hinweis: Zur Sanierung von Pensionszusagen gehören auch Anpassungen an die geänderten Versorgungsbedürfnisse wie höhere oder geringere Rente, Kapitalabfindung als Option, Hinterbliebenenversorgung oder die Änderung von zwischenzeitlich unnötigem Berufsunfähigkeitsschutz.
Beabsichtigte Unternehmensverkäufe machen Änderungen ebenfalls notwendig, um hier keine zu großen Hürden für einen Käufer zu stellen. Eine regelmäßige Gestaltung ist hier die Regelung einer Kapitaloption für Rentenzusagen oder die Änderung in eine Kapitalzusage. Aber auch hier bestehen steuerliche und versicherungsmathematische Fallstricke, die professionell gelöst werden müssen.
Auch die geänderte Zinssituation, explodierende Pensionsrückstellungen, immer größeres Auseinanderfallen von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz und der Steuerbilanz machen ein Überdenken und Überarbeiten der Pensionszusage erforderlich und sinnvoll.
Die Ansätze der Versicherungswirtschaft oder Finanzbranche sind meist produktorientiert und eindimensional. Ganzheitliche betriebswirtschaftliche und rechtliche sowie steuerliche Betrachtungen sollten der erste Schritt sein und die Basis und das Fundament für nachgelagerte Finanzierungs- und Rückdeckungsfragen legen.