Soweit keine besondere Situation vorliegt, sind Kapitalzusagen grundsätzlich vorzuziehen. Im Falle von Renten ist ein Optionsrecht für Kapital entscheidend sowie die Wahl eines sinnvollen Rentenfaktors.
Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse erhält das Unternehmen die jährlichen Dotierungen in Form eines Darlehens zurück. Die Unterstützungskasse wird mit 20% des gesamten zusagten Kapitals bzw. 2 Jahresrenten über acht Jahre dotiert.
Da Unterstützungskassen nicht wie Pensionskassen oder Pensionfonds der Versicherungsaufsicht unterliegen, dürfen sie ihr Kassenvermögen dem Trägerunternehmen gegen eine angemessene Verzinsung darlehensweise zur Verfügung stellen. Die zu zahlenden Zinsen sind Betriebsausgaben, erhöhen das Kassenvermögen und können der Gewinnsituation angepasst werden.
Die freie Gestaltung der Anlagepolitik der Unterstützungskasse lässt dem Unternehmen jegliche Freiheit und ist gekennzeichnet von
- Bis zu 100 % Innenfinanzierung
- Unabhängigkeit von Dritten
- Frei in der Wahl der Geldanlagen
- Steuerfreiheit
Hinweis zu Punkt 3: Die Anlage des Kapitals durch die Unterstützungskasse kann entweder extern oder intern erfolgen. Bei der externen Finanzierung wird das Vermögen nach den Vorgaben des Unternehmens z. B. in Publikumsfonds, Immobilien oder auch Versicherungen angelegt. Es ist sogar möglich das Geld in Aktien des eigenen Unternehmens anzulegen.