Services für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)

Unabhängig davon, ob Gesellschaftergeschaftsführer oder Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG, die pauschaldotierte Unterstützungskasse hat Besonderheiten für diesen Personenkreis. 

 

Bei der Unterstützungskasse kann auch über die 4 %-Grenze steuerfrei Entgelt umgewandelt werden. Auf diese Weise können sich Besserverdienende und Geschäftsleitung eine Altersvorsorge in vernünftiger Höhe aufbauen.

Zusagen. Optimierungen. Sicherung.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer sind wir mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse sowohl in Ihrer Rolle als Arbeitgeber als auch der des Arbeitnehmers tätig.

Der GGF als Arbeitgeber

GGFs beauftragen die AUTHENT in der Regel mit der Gründung und Verwaltung einer pauschaldortierten Unterstützungskasse, um ihren Mitarbeitern sichere Versorgungsleistungen zu ermöglichen und um gleichzeitig für das Unternehmen ein komfortable Reservepolster aufzubauen.

 

Bei der Unterstützungskasse kann auch über die 4 %-Grenze steuerfrei Entgelt umgewandelt werden. Auf diese Weise können sich Besserverdienende oder Geschäftsleitung auch eine Altersvorsorge in vernünftiger Höhe aufbauen.

… und als Arbeitnehmer:

Einzigartig im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist, dass auch Unternehmer/Gesellschafter sowie deren Angehörige Leistungsempfänger der Unterstützungskasse sein können. Indem Sie Ihren Mitarbeitern eine Zusage geben, bauen Sie gleichzeitig Ihre eigene Altersversorgung auf. Dies erfolgt durch Übertragung von frei gewordenem Kassenvermögen auf Ihr Kassenkonto, zum Beispiel dann, wenn Mitarbeiter ausscheiden, deren Anwartschaft wegen zu kurzer Betriebszugehörigkeit verfallen ist. So dient auch ein Teil des steuerfrei in der Kasse liegenden Vermögens aus Unternehmersicht der Schließung eigener Versorgungslücken. Hinweis: Dies ist auch bei Personengesellschaften möglich!

Sozialversicherungsrecht

  • Erstellen und Überprüfen von Pensionszusagen
  • Überprüfen von Pensionszusagen
  • Schwachstellenanalysen bestehender Pensionszusagen
  • Neuordnung bestehender Pensionszusagen
  • Abfindung oder Beendigung von Pensionszusagen
  • Verzicht auf Pensionszusagen, Future Service, Past Service 
  • Auslagerung von Pensionszusagen
  • Erstellung von Zusagen für pauschaldotierte Unterstützungskassen
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen, Einspruch und Klageverfahren im Zusammenhang mit Geschäftsführerversorgung

Arbeitsrecht

  • Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung von Geschäftsführern und Familienangehörigen
  • Beurteilung und Gestaltung von Verträgen für mitarbeitenden Ehegatten inkl. Familienangehörigen

Steuerrecht

  • Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit von Pensionszusagen
  • Rechtliche und versicherungsmathematische Gutachten zu diversen Fragen in Zusammenhang mit der Geschäftsführerversorgung in Zusammenarbeit mit der versicherungsmathematischen Abteilung der AUTHENT-Gruppe

Vorteile

Stärkt die Innenfinanzierung und macht bankenunabhängig

Monatlich frei verfügbare Liquidität bei Entgeltumwandlung

Erhöht das Arbeitgeber-Image und die soziale Kompetenz

Vorteile bei Fachkräftegewinnung und Mitarbeiterbindung

Liquiditätsschonende Vergütung bei arbeitgeberfinanzierten Systemen

Klar kalkulierbar wie ein Bankdarlehen

Einrichtung, Management und rechtliche Nachsorge bei bAV-Versorgungswerken

Wir oder Ihre Berater, die mit uns kooperieren, implementieren Ihr Versorgungssystem, von der Mitarbeiterversammlung über die Einzelgespräche bis zur Verteilung der Versorgungsdokumente und Schulung Ihrer Personalabteilung oder Ihres Steuerberaters.

Mit AUTHENT verbindet uns eine langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge präsentiert AUTHENT unseren Kunden innovative Versorgungskonzepte und flexible Lösungen. Auch die Sanierung und Lösung von Altfällen werden realisiert. Ein großer Pluspunkt für unsere Kunden ist die rechtssichere Dokumentation der Unterlagen von der Gesellschaftergeschäftsführerzusage bis zur Versorgungsordnung. Wir schätzen die umfangreiche Unterstützung sowie den schnellen und unkomplizierten Ablaufprozess.

Sven Thom, Vorstand, CEB Bankshop AG

Mehr über die Abfindungen von Pensionsansprüchen bzw. Verzicht auf Pensionsansprüche erfahren

Abfindungen von Pensionsansprüchen bzw. Verzicht auf Pensionsansprüche

Die Frage nach Abfindung von Pensionsansprüchen bzw. der Verzicht sind Themen die, sich einem GGF im Zeitablauf aus unterschiedlichen Gründen immer wieder stellen. 

 

Es handelt sich dabei jedes Mal um ein komplexes Thema mit Berührung von Arbeitsrecht, Steuerrecht, Handelsbilanz, Versicherungsmathematik und finanzwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Mit unseren berufsrechtlichen Kompetenzen klären wir diese Fragestellungen für Sie aus einer Hand und finden eine angemessene Lösung.

Versorgung von Gesellschaftergeschäftsführern

Je höher die Einkommen, desto höher die Versorgungslücken. Dies gilt für alle, die der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen oder bzw. der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Umso mehr ist dies natürlich bei Gesellschaftergeschäftsführern der Fall, die von der Sozialversicherung befreit sind und daraus keine Ansprüche oder nur geringe aus früheren Tätigkeiten zu erwarten haben.

Insolvenz & Sanierung

Was sind die Folgen einer Insolvenz für die Firma und die Zusagen? Wie kann ich die Insolvenzsicherheit des U-Kasse verbessern? Bei diesen und ähnlichen Fragen lassen sich GGF von uns beraten und Gutachten erstellen:

  • Überprüfung der Insolvenzsicherheit von Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Verpfändungsvereinbarung zur Herstellung von zivilrechtlichen Insolvenzschutz
  • Überprüfung des Insolvenzschutzes durch den PSV in Zweifelsfällen
  • Insolvenzsicherung

Insolvenzschutz zur Sicherung der Ansprüche

Den Insolvenzschutz für Gesellschaftergeschäftsführer und deren Angehörige stellen wir regelmäßig zivilrechtlich her, durch Verpfändung von Rückdeckungsanlagen, Depots oder anderer geeigneter Maßnahmen. In einigen Fällen unterliegen jedoch GGF nicht dem PSV, Pensionssicherungsverein. Zweifelsfragen klären wir mit dem PSV und führen Ihre Verhandlungen im Vorfeld einer Insolvenz oder vertreten Sie gegenüber dem PSV im Insolvenzfall.

Profitieren auch Sie als GGF von dem einzigartigen Know-how unserer Kanzleiorganisation im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge.

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