Nicht den fünften bAV-Durchführungsweg vergessen

Nicht den fünften bAV-Durchführungsweg vergessen

Nürnberg, 11.09.2018.
Der Erfolg des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) bleibt weiter aus, die vielstimmige Kritik hält unvermindert an. Das nimmt der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen (BV pdUK) nun erneut zum Anlass, um auf die Vorzüge der pauschaldotierten Unterstützungskassen insbesondere für Mitarbeiter und mittelständische Unternehmen herauszustellen. „In den vielen Diskussionen rund um die betriebliche Altersversicherung auf Versicherungsbasis vermisse ich häufig den Hinweis, dass es dazu eine Alternative gibt“, sagt Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des BV pdUK. Die pdUK ist der älteste der bisher fünf bAV-Durchführungswege, bei dem die Beiträge nicht in Versicherungen sondern im Unternehmen selbst angelegt werden.Nicht den fünften bAV-Durchführungsweg vergessen