Services für Finanzdienstleister und bAV-Berater

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und stellen Dienstleistungen von versicherungsmathematischen Gutachten bis zur Überprüfung einer Pensionszusage sowie der Einrichtung von Versorgungswerken zur Verfügung.

Know-how, Backoffice und Partner

Finanzdienstleistern bieten wir im Rahmen einer engen Zusammenarbeit im Bereich der pauschaldotierten Unterstützungskasse und der Direktzusage leistungsstarke Tools, umfassende Dienstleistungen und Trainings an.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Finanzdienstleistern liefern wir nicht nur einzelne Tools oder Dienstleistungen oder bieten die Zusammenarbeit im Bereich der pauschaldotierten Unterstützungskasse und der Direktzusage an, sondern unterstützen unsere Kooperationspartner umfangreich:

 

  • Rechtssicheren, hochqualifizierter Beratungsprozess
  • Qualifizierte Zusatzausbildung Ihrer Berater im Rahmen der AUTHENT-Akademie mittels Präsenz- und Online-Seminare
  • Begleitung vor Ort oder durch Webinare und Webpräsentationen
  • Umfassende Unterstützung in allen bAV Fragen
  • Zugang zu Gruppenunterstützungskassen für die betriebliche Altersversorgung
Die AUTHENT Gruppe arbeitet professionell, schnell und man erhält als Berater stets umfangreiche Unterstützungen. Sowohl wir als auch unsere Unternehmerkunden sind begeistert von der AUTHENT Gruppe.

Thomas Hennings, Hennings FinanzManagement

Sie sind ein Beratungshaus für die betriebliche Altersvorsorge?

Beratungshäusern im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bieten wir Kooperationen im Bereich pauschaldotierte Unterstützungskasse und Direktzusage und erbringen alle relevanten bAV Rechts- und Verwaltungsdienstleistungen.

Hinweis: Finanzdienstleistern bieten wir auch die Möglichkeit, sich nach § 24 FinVermV von uns prüfen zu lassen.

Wichtiger Hinweis: unerlaubte Rechtsberatung oder Rechtsberatung als erlaubte Nebenleistung zum Tätigkeitsbild

Unerlaubte Rechtsberatung oder Rechtsberatung als erlaubte Nebenleistung zum Tätigkeitsbild

Gerade Finanzdienstleister bewegen sich mit bAV Themen und bAV Beratung häufig im Bereich der unerlaubten Rechtsberatung. Finanzdienstleister berufen sich dabei häufig auf § 5 RDG, Rechtsdienstleistungsgesetz. § 5 RDG erlaubt Personen Rechtsdienstleistungen insoweit zu erbringen, als diese im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit stehen und soweit sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.

 

Versicherungsvermittlern stehen dabei einige Rechte zu, soweit Fragen in Zusammenhang mit der Schaffung von Versicherungsschutz stehen. Es gibt in der betrieblichen Altersversorgung jedoch nicht nur versicherungsförmige Durchführungswege, sondern mit der Direktzusage oder pauschaldotierten Unterstützungskasse auch versicherungsfreie Wege.

 

Hier sind die Grenzen der erlaubten Rechtsberatung noch schneller überschritten. Unerlaubte Rechtsberatung und auch unerlaubte Steuerberatung sind allerdings Situationen, die im Streitfall erhebliche Folgen haben, sowohl für den Unternehmer als auch den Berater.  Es erlöschen sowohl Vergütungsansprüche als auch der Berufshaftpflichtschutz. Schadensansprüche wegen deliktischer Handlungen sind leicht möglich.

 

Sowohl Arbeitgeber als auch Finanzdienstleister sind gut beraten spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Nicht nur aufgrund der Erlaubnisthematik, sondern auch wegen der Erfahrung und weitreichenden Kompetenz.

 

Besonders problematisch ist die Erstellung arbeitsrechtlicher und zivilrechtlicher Dokumente durch Finanzdienstleister. Dokumente, die die Rechtsbeziehungen zwischen Versorgungsberechtigten und Arbeitgebern regeln, dürfen von Personen ohne Rechtsberatungserlaubnis nicht erstellt werden. Typische Beispiele dafür sind Entgeltumwandlungsvereinbarungen, Versorgungsordnung und Betriebsvereinbarung oder auch Pensionszusagen, Nachträge zu Pensionszusagen, Verpfändungen und Regelungen zum Insolvenzschutz sowie dazugehörige Gesellschafterbeschlüsse.

 

Auch Rentenberater oder Rentenberater mit eingeschränkter Befugnis für betriebliche Altersversorgung sind bei vielen Fragen, wie beispielsweise dem Insolvenzschutz und anderen zivilrechtlichen Themen, schnell an ihren Kompetenz- und Erlaubnisgrenzen.

 

Die weitverbreitete Praxis, unverbindliche Muster zu verteilen ist zwar rechtlich im Zweifelsfall möglich, hilft dem Unternehmer jedoch wenig und bietet ihm weder Beratung, Gestaltung noch Rechtssicherheit oder Versicherungsschutz durch Berufshaftpflichtversicherung. Schäden durch fehlerhafte Vereinbarungen oder Beratungsfehler sind oft erheblich. Vermittler und Versicherte berufen sich schnell auf die Unverbindlichkeit von Mustern und die Empfehlung, spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater aufzusuchen.

Fachliches Back-Office in allen bAV-Fragen

Für bAV Berater sind wir ein fachliches Back-office, für Zweifelsfragen und Problemfälle für alle rechtlichen und steuerlichen Themen rund um die bAV. Für die Durchführungswege Direktzusage und pauschaldotierte oder rückgedeckte Unterstützungskasse stellen wir entsprechende von uns verwaltete Unterstützungskassen zur Verfügung und unterstützen als Back-Office den gesamten Einrichtungsvorgang und übernehmen die laufende Verwaltung oder Betreuung. Sie sind Ansprechpartner und Betreuer Ihrer Kunden vor Ort mit einem verlässlichen Partner.

Unterstützung in Haftungsfällen

Bei Haftungsfällen unterstützen wir mit unserer Expertise, erstellen Gutachten und übernehmen die Vertretung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Überprüfung von Versorgungswerken

Versorgungswerke überprüfen wir als spezialisierte Wirtschaftsprüfer aus steuerlicher und rechtlicher sowie betriebswirtschaftlicher Perspektive. Im Rahmen einer Due-Diligence begleiten wir Sie beim Kauf von Versorgungswerken. Bei Unternehmensverkäufen und Unternehmenskäufen begleiten wir den Akquisitionsprozess bezüglich dem Thema betriebliche Altersversorgung und decken Risiken und Schwachstellen auf, Quantifizieren diese und helfen in dieser Frage hinsichtlich notweniger Kaufpreisanpassungen.

Erstellen von Versorgungsordnungen

Versorgungsordnungen sind nicht nur bei versicherungsfreien Systemen die Basis und für klare Verhältnisse und Regelungen notwendig, sondern auch bei den Versicherungsförmigen Lösungen wie Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfond.

Eine klare Regelung sorgt nicht nur für klare Verhältnisse und Rechtssicherheit oder vermeidet Streit und Interpretationspotential, sondern vermeidet auch darüber hinaus viele Arbeitgeberrisiken in der bAV und gibt den Versicherungsvermittlern ein Gerüst, auf dessen Basis sie entsprechende Produkte auswählen können.

Sie haben Interesse an unseren Produkten, einer umfassenden Beratung oder brauchen Unterstützung?