“Mittelständische Unternehmen tun sich schwer mit Betriebsrentenstärkungsgesetz”

“Mittelständische Unternehmen tun sich schwer mit Betriebsrentenstärkungsgesetz”

Die wachsende Bedeutung der pauschaldotierten Unterstützungskassen (pdUK) für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sieht der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen hauptsächlich im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) begründet. Einerseits hätte es die Unternehmen verstärkt für ihre soziale Mitverantwortung sensibilisiert, aber andererseits wertet der Verband die positive Entwicklung mit zweistelligen Zuwachsraten als klares Indiz dafür, dass sich viele kleinere und mittelständische Unternehmen mit dem BRSG in anderen Durchführungswegen schwertun.

Ein wesentlicher Grund für den Wechsel oder die Zuwendung zur pauschaldotierten Unterstützungskasse (U-Kasse) sei, so Verbandsvorstand Manfred Baier, dass sich die Unternehmen bei versicherungsbasierten Lösungen weiterhin voll in der Haftung für einen möglichen Ausfall der Rentenleistung befänden. Ausnahme ist, wenn sie sich dem bAV-System der Tarifpartner anschließen. Bei der pdUK hingegen könne der Arbeitgeber anders als bei versicherungsbasierten Lösungen und ohne Tarifpartneranbindung die Geschicke selbst lenken. Bei der pdUK verbleiben die Beiträge der Arbeitnehmer zum allergrößten Teil im Unternehmen und werden dort als zinsgünstiges Innenfinanzierungsvehikel eingesetzt. Dieses Prinzip ist Markenzeichen des fünften und ältesten bAV- Durchführungsweges, der seine Tradition vor allem in der Großindustrie hat.

Baier: „Die Mittelständler beklagen, dass sie sich bei Versicherungsmodellen in Abhängigkeit der Finanzmärkte und des Anlagemanagements bei den Versicherungsgesellschaften begäben.“ Bleiben die versprochenen Pensionszahlungen vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase hinter den Erwartungen zurück oder aus, dann besteht eine Auffüllungspflicht seitens der Arbeitgeber. „Durch die Einführung des bAV-Tarifpartnermodells sind viele Unternehmen erst auf die Haftungsproblematik in den anderen Durchführungswegen aufmerksam geworden“, so Baier.

Eine kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag ergab dieses Bild: Mittlerweile 27 große, regulierte Pensionskassen haben ihre Verrentungsfaktoren kürzen müssen. Bei ihnen handelt es sich überwiegend um Gesellschaften in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Die Prognoserechnungen erstrecken sich über einen Zeitraum von zehn Jahren.

„Bei pduk-Modellen indes hat es das Unternehmen selbst in der Hand, die Betriebsrentenzusagen zu finanzieren“, sagt Baier, „es ist unabhängig von externen Einflüssen.“ Einerseits sei die Rentabilität von im Unternehmen eingesetzten Geldern in der Regel höher als die Kapitalmarktzinsen, andererseits finanzierten sich die Zusagen zusätzlich über Steuereffekte aus. Die Anreize, eine pdUK zu installieren, scheinen die Unternehmen zu überzeugen: Während in den anderen Durchführungswegen die Arbeitgeber meistens nur die geforderte Mindestzulage von 15 Prozent leisten, legen sie bei der pdUK in der Regel 30 bis 40 Prozent hinzu.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen

Der 2005 gegründete Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e. V. mit Sitz in Nürnberg ist Interessenvertreter und Dienstleister für seine Mitglieder nach außen und innen. (JF1)

www.bv-pduk.de