Da wir unter dem Dach der AUTHENT-Gruppe auch über eine Rechtsanwaltsgesellschaft verfügen, können wir Ihnen nicht nur die Zahlen und Gutachten zu bereits bestehenden Versorgungszusagen liefern, sondern Ihnen ein noch wesentlich breiteres Spektrum an Dienstleistungen anbieten bzw. zur Lösung Ihrer Probleme beitragen.
AUTHENT ist eine interdisziplinäre Kanzleiorganisation von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Mathematikern mit Spezialisierung auf die betriebliche Altersvorsorge.
Profunde Kenntnisse und umfangreiches Wissen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung allein sind jedoch nicht genug. Auch im betriebswirtschaftlichen und versicherungsmathematischen, rechtlichen und steuerlichen Umfeld beherrschen wir unser Metier. Wir beschäftigen uns permanent mit dem Wandel im bAV-Recht und deren Auswirkungen auf die jeweiligen Interessensgruppen.
Von der Neuordnung bis zur Vertretung vor Gericht und der Finanzverwaltung; Begleitung bei der Betriebsprüfung und bAV-Fachprüfung sind wir Ihr Ansprechpartner.
Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegenüber Versicherungsgesellschaften, dem Pensionssicherungsverein oder dem jeweils anderen Vertragspartner sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, vor Finanzgerichten und vor Zivilgerichten. Ziel sollte, soweit machbar, immer die Vereinbarung von einvernehmlichen Lösungen sein.
Serviceleistungen:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung ändern sich ständig. Die rechtliche Tragfähigkeit Ihrer betrieblichen Unterstützungskasse sollte einer sachkundigen Prüfung standhalten.
Daher empfiehlt AUTHENT eine regelmäßige Überprüfung der Versorgungszusagen unabhängig vom Durchführungsweg. Im Zuge der Gutachtenerstellung prüft die AUTHENT Recht & Steuer GbR, ob und inwieweit eventuell Handlungsbedarf besteht.
Lassen Sie Ihre Unterstützungskasse durch AUTHENT überprüfen!
Viele, die bei der betrieblichen Altersversorgung bisher im wesentlich mit versicherungsförmigen Systemen nach § 3 Nr. 63 EStG zu tun hatten, bei denen der an eine Direktversicherung, an eine Pensionskasse oder auch an einen Pensionsfond gezahlte monatliche Beitrag mit dem Betrag der monatlichen Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers übereinstimmt, stellen bei internen Durchführungswegen wie der Direktzusage oder der pauschaldotierten Unterstützungskasse fest, dass dies dort anders läuft.
Probleme mit Direktversicherungen und den Ansprüchen der Arbeitnehmer können vielfältig sein. Die Direktversicherung gilt häufig als der einfachste Durchführungsweg. Die arbeitsrechtlichen und auch steuerlichen Besonderheiten zeigen in der Praxis etwas anderes.
Arbeitgeber sind immer wieder Nachforderungen ausgesetzt, die sich durch Leistungskürzungen der Versicherer ergeben oder die aufgrund mangelhafter Aufklärung oder der Wahl der verkehrten Zusageart sich ergeben. Fehler in der Zusage, Überschussverrechnungen und verschiedenen Gestaltungen führen häufig zu Problemen und Streitfällen.
Arbeitnehmer sollen häufig auf ihnen zustehende Ansprüche verzichten wofür es keine Grundlage gibt. Wir kennen die Rechte und auch die Probleme von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und helfen Ihnen zu Ihrem Recht. Wir vertreten Sie gegenüber Versicherungsgesellschaften gerichtlich und außergerichtlich oder vertreten Ihr Recht gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner.
Gerade Finanzdienstleister bewegen sich mit bAV Themen und bAV Beratung häufig im Bereich der unerlaubten Rechtsberatung. Finanzdienstleister berufen sich dabei häufig auf § 5 RDG, Rechtsdienstleistungsgesetz. § 5 RDG erlaubt Personen Rechtsdienstleistungen insoweit zu erbringen, als diese im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit stehen und soweit sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.
Gerade Finanzdienstleister bewegen sich mit bAV Themen und bAV Beratung häufig im Bereich der unerlaubten Rechtsberatung. Finanzdienstleister berufen sich dabei häufig auf § 5 RDG, Rechtsdienstleistungsgesetz. § 5 RDG erlaubt Personen Rechtsdienstleistungen insoweit zu erbringen, als diese im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit stehen und soweit sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.
Versicherungsvermittlern stehen dabei einige Rechte zu, soweit Fragen in Zusammenhang mit der Schaffung von Versicherungsschutz stehen. Es gibt in der betrieblichen Altersversorgung jedoch nicht nur versicherungsförmige Durchführungswege, sondern mit der Direktzusage oder pauschaldotierten Unterstützungskasse auch versicherungsfreie Wege.
Hier sind die Grenzen der erlaubten Rechtsberatung noch schneller überschritten. Unerlaubte Rechtsberatung und auch unerlaubte Steuerberatung sind allerdings Situationen, die im Streitfall erhebliche Folgen haben, sowohl für den Unternehmer als auch den Berater. Es erlöschen sowohl Vergütungsansprüche als auch der Berufshaftpflichtschutz. Schadensansprüche wegen deliktischer Handlungen sind leicht möglich.
Sowohl Arbeitgeber als auch Finanzdienstleister und Steuerberater sind gut beraten spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Nicht nur aufgrund der Erlaubnisthematik, sondern auch wegen der Erfahrung und weitreichenden Kompetenz und dem interdisziplinären Überblick.
Besonders problematisch ist die Erstellung arbeitsrechtlicher und zivilrechtlicher Dokumente durch Finanzdienstleister oder auch Steuerberater. Dokumente, die die Rechtsbeziehungen zwischen Versorgungsberechtigten und Arbeitgebern regeln, dürfen von Personen ohne Rechtsberatungserlaubnis nicht erstellt werden. Typische Beispiele dafür sind Entgeltumwandlungsvereinbarungen, Versorgungsordnung und Betriebsvereinbarung oder auch Pensionszusagen, Nachträge zu Pensionszusagen, Änderungsvereinbarungen, Verpfändungen und Regelungen zum Insolvenzschutz sowie dazugehörige Gesellschafterbeschlüsse.
Auch Rentenberater oder Rentenberater mit eingeschränkter Befugnis für betriebliche Altersversorgung sind bei vielen Fragen, wie beispielsweise dem Insolvenzschutz und anderen zivilrechtlichen Themen, schnell an ihren Kompetenz- und Erlaubnisgrenzen.
Die weitverbreitete Praxis, unverbindliche Muster zu verteilen ist zwar rechtlich im Zweifelsfall möglich, hilft dem Unternehmer jedoch wenig und bietet ihm weder Beratung, Gestaltung noch Rechtssicherheit oder Versicherungsschutz durch Berufshaftpflichtversicherung. Schäden durch fehlerhafte Vereinbarungen oder Beratungsfehler sind oft erheblich. Vermittler und Versicherte berufen sich schnell auf die Unverbindlichkeit von Mustern und die Empfehlung, spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater aufzusuchen und hoffen damit aus der Haftung zu sein.